Bewegung im Alltag verstehen
Treppensteigen, sich anziehen oder nach einer Operation wieder sicher gehen: Physiotherapie beschäftigt sich mit Bewegungsfähigkeit und körperlichen Funktionen. Welche Behandlung infrage kommt, richtet sich nach dem Befund, Ihren persönlichen Zielen und der Verordnung.
Am Anfang stehen das Gespräch und eine therapeutische Befunderhebung. Daraus werden erreichbare Ziele abgeleitet. Übungen und Hinweise für zu Hause können die Behandlung begleiten. Umfang und Verlauf sind individuell.
Ein Angebot mit geprüfter Qualifikation
Welche Behandlung zu Ihrer Verordnung und Ihrem Anliegen passt, klären wir im persönlichen Kontakt. Fragen zu bestimmten Verfahren oder Hausbesuchen können Sie direkt mit uns besprechen.
Für Kinder und bei neurologischen Erkrankungen
Die Anforderungen von Kindern unterscheiden sich von denen Erwachsener. Auch nach einer neurologischen Erkrankung braucht es eine passende fachliche Spezialisierung. Bitte sprechen Sie uns auf Ihr konkretes Anliegen an.
Mit Verordnung zur Physiotherapie
Halten Sie für Ihre Anfrage die Angaben zur verordneten Therapie bereit. Vor Beginn werden die Verordnung und die Möglichkeit der Behandlung geprüft. Eine Anfrage allein ist noch keine Terminbestätigung.
Ihr Weg zur Behandlung
Verordnung
Die ausstellende Praxis legt den Heilmittelbereich und die Behandlung fest.
Termin online buchen
Den passenden Fachbereich auswählen und telefonisch oder per E-Mail anfragen.
Verordnung prüfen
Das Team prüft Angaben, Voraussetzungen und verfügbare Kapazitäten.
Behandlung beginnen
Befund und persönliche Ziele bilden den Ausgangspunkt.
Terminserie abstimmen
Weitere Termine werden passend zur Verordnung vereinbart.
Verordnung & Kosten
Gesetzlich Versicherte benötigen grundsätzlich eine passende Verordnung und einen zugelassenen Leistungserbringer. Zuzahlungen können anfallen. Bei privater Versicherung sind Tarif und vereinbarte Vergütung maßgeblich. Eine Kostenübernahme wird durch diese Website nicht zugesagt.
Grundlagen: Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel · gesund.bund.de: Heilmittel und Kostenübernahme
Bewegung begleiten. Kraft entwickeln.
Einblicke in verschiedene Trainingssituationen. Welche Übungen und Geräte für Ihre Ziele infrage kommen, besprechen wir individuell mit Ihnen.


Häufige Fragen
Brauche ich eine Verordnung?
Für eine Heilmittelbehandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich eine passende ärztliche, in bestimmten Fällen zahnärztliche Verordnung erforderlich. Das konkrete Heilmittel und die Voraussetzungen werden vor Behandlungsbeginn geprüft.
Wie frage ich einen Termin an?
Verfügbare Leistungen können Sie über den Kalender auf unserer Terminseite buchen. Für weitere Terminwünsche und Fragen erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir besprechen Ihr Anliegen und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab. Ein Termin ist mit unserer ausdrücklichen Bestätigung vereinbart.
Was bringe ich zum ersten Termin mit?
Halten Sie Ihre Verordnung, die Versichertenkarte und gegebenenfalls relevante Befunde sowie einen Zuzahlungsbefreiungsnachweis bereit. Weitere Hinweise erhalten Sie mit der Terminbestätigung.
Behandelt PANEO auch Kinder?
Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Anfrage das Alter Ihres Kindes und den verordneten Fachbereich. Wir klären gemeinsam, welche Unterstützung und fachliche Spezialisierung zu Ihrem Anliegen passen.
Wer trägt die Kosten der Heilmitteltherapie?
Die Kostenübernahme hängt von Verordnung, Zulassung und Versicherung ab. Gesetzliche Zuzahlungen können anfallen. Bei privater Versicherung richtet sich die Erstattung nach dem individuellen Vertrag. Preise und Bedingungen werden vor Behandlungsbeginn vereinbart.
