Was im eigenen Leben zählt
Eine Tasse sicher halten, den Tagesablauf strukturieren oder wieder Aufgaben im Beruf übernehmen: Ergotherapie orientiert sich an konkreten Tätigkeiten. Gemeinsam werden Schwierigkeiten eingeordnet und alltagsnahe Ziele vereinbart.
Je nach Befund können Fähigkeiten geübt, Abläufe angepasst oder Hilfsmittel einbezogen werden. Entscheidend ist, was Ihre Handlungsmöglichkeiten unterstützt.
Entwicklung begleiten
Bei Kindern können Spiel, Selbstversorgung und schulische Anforderungen wichtige Themen sein. Welche Unterstützung passend ist, wird individuell betrachtet. Bezugspersonen können nach Absprache in die Therapie einbezogen werden.
Hand, Neurologie und selbstständiges Leben
Einschränkungen der Handfunktion oder neurologisch bedingte Veränderungen können alltägliche Handlungen erschweren. Die ergotherapeutische Perspektive richtet sich auf diese konkreten Aufgaben und darauf, welche Anpassungen hilfreich sein können.
Fragen zu einer konkreten Verordnung, Behandlung oder fachlichen Spezialisierung klären wir im direkten Kontakt mit Ihnen.
Ihr Weg zur Behandlung
Verordnung
Die ausstellende Praxis legt den Heilmittelbereich und die Behandlung fest.
Termin online buchen
Den passenden Fachbereich auswählen und telefonisch oder per E-Mail anfragen.
Verordnung prüfen
Das Team prüft Angaben, Voraussetzungen und verfügbare Kapazitäten.
Behandlung beginnen
Befund und persönliche Ziele bilden den Ausgangspunkt.
Terminserie abstimmen
Weitere Termine werden passend zur Verordnung vereinbart.
Verordnung & Kosten
Gesetzlich Versicherte benötigen grundsätzlich eine passende Verordnung und einen zugelassenen Leistungserbringer. Zuzahlungen können anfallen. Bei privater Versicherung sind Tarif und vereinbarte Vergütung maßgeblich. Eine Kostenübernahme wird durch diese Website nicht zugesagt.
Grundlagen: Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel · gesund.bund.de: Heilmittel und Kostenübernahme
Häufige Fragen
Brauche ich eine Verordnung?
Für eine Heilmittelbehandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich eine passende ärztliche, in bestimmten Fällen zahnärztliche Verordnung erforderlich. Das konkrete Heilmittel und die Voraussetzungen werden vor Behandlungsbeginn geprüft.
Wie frage ich einen Termin an?
Verfügbare Leistungen können Sie über den Kalender auf unserer Terminseite buchen. Für weitere Terminwünsche und Fragen erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir besprechen Ihr Anliegen und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab. Ein Termin ist mit unserer ausdrücklichen Bestätigung vereinbart.
Was bringe ich zum ersten Termin mit?
Halten Sie Ihre Verordnung, die Versichertenkarte und gegebenenfalls relevante Befunde sowie einen Zuzahlungsbefreiungsnachweis bereit. Weitere Hinweise erhalten Sie mit der Terminbestätigung.
Behandelt PANEO auch Kinder?
Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Anfrage das Alter Ihres Kindes und den verordneten Fachbereich. Wir klären gemeinsam, welche Unterstützung und fachliche Spezialisierung zu Ihrem Anliegen passen.
Wer trägt die Kosten der Heilmitteltherapie?
Die Kostenübernahme hängt von Verordnung, Zulassung und Versicherung ab. Gesetzliche Zuzahlungen können anfallen. Bei privater Versicherung richtet sich die Erstattung nach dem individuellen Vertrag. Preise und Bedingungen werden vor Behandlungsbeginn vereinbart.
